Betreuungsverein Saaletal e.V.
 

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit, eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Allein der Vollmachtgeber bestimmt eine oder mehrere Personen, die ihn vertreten sollen, wenn er seine Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann.

Zu folgenden Bereichen können Regelungen getroffen werden: Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Postangelegenheiten, Behörden, Todesfall.

Wer keine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, kann eine Betreuungsverfügung erstellen, um zumindest die eigenen Wünsche für eine eventuelle Betreuung deutlich zu machen. Wenn jemand seine Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr regeln kann, kann das Betreuungsgericht für ihn einen gesetzlichen Betreuer bestellen.

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins beraten regelmäßig zum Thema Vorsorgevollmacht.