Querschnittsarbeit / Beratung / Weiterbildung
Wegen der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Neuregelungen zum Betreuungsrecht werden auch die Anforderungen an die beratende und weiterbildende Tätigkeit (Querschnittsarbeit) des Betreuungsverein Saaletal e.V. neu aufgestellt. Gesetzliche Grundlage ist § 15 BtOG. Einen allgemeinen Überblick finden Sie hier.
Der Betreuungsverein Saaletal e.V. bietet allen ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten, Einzelberatungen an. Diese sind kostenlos und finden
- jeden Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
In den Wochen mit Weiterbildungsveranstaltungen finden diese Beratungen auch montags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.
Auf dieser Seite finden Sie alle Termine zu Weiterbildungen, Beratungen, Stammtischen und sonstigen Veranstaltungen. Alle Termine finden grundsätzlich in den Räumen des Betreuungsverein Saaletal e.V. statt. Da unsere Platzverhältnisse begrenzt sind, ist unbedingt eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich. Unser Angebot richtet sich an ehrenamtliche Betreuer. Von Anfragen beruflich tätiger Betreuer möchten Sie Abstand nehmen.
(Pflicht-)Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer nach §§ 5, 15, 22 BtOG
- Diese Ausbildung findet in Modulform statt. Die einzelnen Themen umfassen das grundsätzlich nötige Rüstzeug für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer. Termine in Klammern = Termine im folgendem HJ.
- Zielgruppe: Alle ab 01.01.2023 neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer, die keine familiäre oder sonstige enge Bindung an die betreute Person haben, sind verpflichtet diese Ausbildung zu absolvieren. Alle anderen, neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer können diese Ausbildung freiwillig absolvieren.
- Hinweise: Eine Anmeldung ist unbedingt mindestens einen Monat vor Kursbeginn notwendig. Es wird ein Spende (gg. Spendenquittung) von 15 EUR / Teilnehmer erwünscht. Sie erhalten umfangreiches Skriptmaterial. Nach erfolgreich absolvierter Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme (§ 15 Abs. 1 BtOG).
08.05.25 (06.11.25) | Modul 1 "Grundlagen, Erste Schritte" | Referent |
15.05.25 (13.11.25) | Modul 2 "Vermögenssorge" | Referent |
22.05.25 (20.11.25) | Modul 3 " Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, Renten (Teil 1) | Referent |
05.06.25 (27.11.25) | Sozialleistungen | Referent |
12.06.25 (04.12.25) | Modul 5 "Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung" | Referent |
Weitere Veranstaltungen
Datum der Veranstaltung | Thema der Veranstaltung | Zielgruppe | zusätzliche Hinweise |
1.HJ 2025 2X
| Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung /Patientenverfügung + Vortrag "Die Ehegattennotvertretung" | alle Interessierten |
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2.HJ 2025 2x 29.09.2025 15:30 Uhr | Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung + Veranstaltung zur Werbung ehrenamtlicher Betreuer + Vortrag "Die Ehegattennotvertretung"
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| 29.09.25: WfbM an der Heide, Saalfeld
Referent Herr Siegmund
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12.06.2025 ab ca. 18:00 Uhr | Betreuerstammtisch | alle ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigte | Anmeldung über den Betreuungsverein Saaletal e.V. unbedingt vorab notwendig.
Gastgeber: Herr Siegmund & Herr Kästner |
04.12.2025 ab ca. 18:00 Uhr | Betreuerstammtisch | alle ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigte | Anmeldung über den Betreuungsverein Saaletal e.V. unbedingt vorab notwendig. |
17.09.2025 ab ca. 14 Uhr | Weiterbildungsveranstaltung, Thema noch offen |
| geschlossene Veranstaltung der Eisenbahner Verkehrsgewerkschaft Referent Herr Kästner |
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Die Veranstaltungen werden halbjährlich wiederholt. Änderungen werden hier bekannt gegeben. Melden Sie sich bitte telefonisch an. Änderungen sind vorbehalten!
Nach der Neuregelung des Betreuungsrechtes zum 01.01.2023 sind alle neuen, ab diesem Zeitpunkt bestellten, ehrenamtlichen Betreuer, die keine familiäre oder sonstig enge Verbindung zur betreuten Person haben, verpflichtet, sich bei "Ihrem" örtlichen Betreuungsverein aus- und weiterbilden zu lassen und eine Vereinbarung darüber mit diesem abzuschließen. Gesetzliche Grundlage ist § 22 BtOG. Darüber hinaus steht es auch allen "Familienbetreuern" frei, sich auf diese Art an den Betreuungsverein zu binden.
Unser Angebot richtet sich nicht an (zukünftige) Berufsbetreuer. Die ehrenamtliche Betreuung kann ein Einstieg in die berufliche Betreuung sein. Diese ist ein sehr verantwortungsvoller Beruf mit hohem Haftungsrisiko. Hierzu müssen Sie im Regelfall umfangreiche Kenntnisse nachweisen und entsprechende Lehrgänge absolvieren (Stichwort: Zertifizierung). Dafür sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Wenden Sie sich daher bitte an die Betreuungsbehörde.