Querschnittsarbeit / Beratung / Weiterbildung
Wegen der zum 01.01.2023 in Kraft tretenden Neuregelungen zum Betreuungsrecht werden auch die Anforderungen an die beratende und weiterbildende Tätigkeit (Querschnittsarbeit) des Betreuungsverein Saaletal e.V. neu aufgestellt. Gesetzliche Grundlage ist § 15 BtOG. Einen allgemeinen Überblick finden Sie hier.
Der Betreuungsverein Saaletal e.V. bietet allen ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten, Einzelberatungen an. Diese sind kostenlos und finden
- jeden Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
In den Wochen mit Weiterbildungsveranstaltungen finden diese Beratungen auch montags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.
Auf dieser Seite finden Sie alle Termine zu Weiterbildungen, Beratungen, Stammtischen und sonstigen Veranstaltungen. Alle Termine finden grundsätzlich in den Räumen des Betreuungsverein Saaletal e.V. statt. Da unsere Platzverhältnisse begrenzt sind, ist unbedingt eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich. Unser Angebot richtet sich an ehrenamtliche Betreuer. Von Anfragen beruflich tätiger Betreuer möchten Sie Abstand nehmen.
(Pflicht-)Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer nach §§ 5, 15, 22 BtOG
- Diese Ausbildung findet in Modulform statt. Die einzelnen Themen umfassen das grundsätzlich nötige Rüstzeug für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer. Termine in Klammern = Termine im folgendem HJ.
- Zielgruppe: Alle ab 01.01.2023 neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer, die keine familiäre oder sonstige enge Bindung an die betreute Person haben, sind verpflichtet, sich vertraglich an den Betreuungsverein zu binden. Inhalt dieser Vereinbarung ist auch die Absolvierung unten stehender Ausbildung. Alle anderen, neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer können diese Ausbildung freiwillig absolvieren.
- Hinweise: Eine Anmeldung ist unbedingt mindestens einen Monat vor Kursbeginn notwendig. Es wird ein Spende (gg. Spendenquittung) von 15 EUR / Teilnehmer erwünscht. Sie erhalten umfangreiches Skriptmaterial. Nach erfolgreich absolvierter Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme (§ 15 Abs. 1 BtOG).
28.05.26 | Modul 1 "Grundlagen, Erste Schritte" | Herr Siegmund |
04.06.26 | Modul 2 "Vermögenssorge" | Herr Siegmund |
11.06.26 | Modul 3 " Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, Renten (Teil 1) | Herr Kästner |
18.06.26 | Sozialleistungen | Herr Kästner , Herr Siegmund |
25.06.26 | Modul 5 "Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung" | Herr Kästner |
Weitere Veranstaltungen
Datum der Veranstaltung | Thema der Veranstaltung | Zielgruppe | zusätzliche Hinweise |
1.HJ 2026 2X 21.01.2026 14:00 - 17:00 Uhr 04.03.2026 5:00-18:00 Uhr | Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung /Patientenverfügung Vortrag "Die Ehegattennotvertretung" (nur 04.03.26) Veranstaltung zur Werbung ehrenamtlicher Betreuer (nur 04.03.26) | alle Interessierten | 21.01.2026 Thüringen Klinik Saalfeld (geschlossene Veranstaltung) 04.03.2026 Diakonie Paul-Auerbach-Str. Saalfeld (geschlossene Veranstaktung) Referent: Herr Siegmund |
2.HJ 2026 2x n.n n.n | Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung + Veranstaltung zur Werbung ehrenamtlicher Betreuer + Vortrag "Die Ehegattennotvertretung"
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Referent Herr Kästner
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2026 1HJ voraussichtlich 25.06.2026 ab 18 Uhr | Betreuerstammtisch | alle ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigte | Anmeldung über den Betreuungsverein Saaletal e.V. unbedingt vorab notwendig.
Gastgeber: Herr Siegmund & Herr Kästner |
2026 2 HJ n.n. | Betreuerstammtisch | alle ehrenamtlichen Betreuer und Bevollmächtigte | Anmeldung über den Betreuungsverein Saaletal e.V. unbedingt vorab notwendig. Herr Siegmund & Herr Kästner |
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Die Veranstaltungen werden halbjährlich wiederholt. Änderungen werden hier bekannt gegeben. Melden Sie sich bitte telefonisch an. Änderungen sind vorbehalten!
Nach der Neuregelung des Betreuungsrechtes zum 01.01.2023 sind alle neuen, ab diesem Zeitpunkt bestellten, ehrenamtlichen Betreuer, die keine familiäre oder sonstig enge Verbindung zur betreuten Person haben, verpflichtet, sich bei "Ihrem" örtlichen Betreuungsverein aus- und weiterbilden zu lassen und eine Vereinbarung darüber mit diesem abzuschließen. Gesetzliche Grundlage ist § 22 BtOG. Darüber hinaus steht es auch allen "Familienbetreuern" frei, sich auf diese Art an den Betreuungsverein zu binden.
Unser Angebot richtet sich nicht an (zukünftige) Berufsbetreuer. Die ehrenamtliche Betreuung kann ein Einstieg in die berufliche Betreuung sein. Diese ist ein sehr verantwortungsvoller Beruf mit hohem Haftungsrisiko. Hierzu müssen Sie im Regelfall umfangreiche Kenntnisse nachweisen und entsprechende Lehrgänge absolvieren (Stichwort: Zertifizierung). Dafür sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Wenden Sie sich daher bitte an die Betreuungsbehörde.